Erster wfb Mitarbeiter unter neuem BTHG auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt

Am 1. April 2018 unterschrieb der erste Mitarbeiter der wfb unter dem neuen Bundesteilhabegesetz einen Arbeitsvertrag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Lesen die den Artikel im Wiesbadener Tagblatt hier.