Coronavirus: Aktueller Stand im facettenwerk (Stand 15.12.2020)

Das facettenwerk erhielt heute die Information, dass die 2. Corona-Verordnung des Landes Hessen (Corona-Einrichtungsschutzverordnung) ab dem 16.12.2020 zwar Änderungen bezüglich des angeordneten „harten Lockdowns“ enthalten wird.

Allerdings wird § 4 der Verordnung, der die für Werkstätten und Tagesförderstätten relevanten Regelungen enthält, nicht angepasst werden.

Das bedeutet, dass es – anders als im Frühjahr – keine grundsätzlichen Betretungsverbote für facettenwerk-Werkstätten und facettenwerk-Tagesräume geben wird.